Geschäftsbedingungen
1) Allgemein
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen dem Mobilen Haustierservice und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Änderungen behalten wir uns vor. Mobiler Haustierservice ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach besten Wissen und Können zu erledigen. Mobiler Haustierservice wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.
2) Vertragsabschluss
Der Aufrag kann sowohl telefonisch als auch per Mail erteilt werden. Der Vertrag ist erst gültig, wenn von Mobiler Haustierservice schriftlich bestätigt, Ausnahme: Gassiservice auch telefonisch.
3) Auftragsannahme
Bei der Tierpflege erklärt der Auftragsgeber ausdrücklich, dass er der Mieter/Eigentümer/Unternehmer der Wohnung/Hauses oder des Unternehmen ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll.
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin.
Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicheren Ort...) Zusätzliche Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 0,40 EUR pro km je Hin- und Rückfahrt.
Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: reißfeste Leine, passendes Halsband bzw. Geschirr, Decke und alles andere für den Hund/ das Tier vorgesehene Futter, Medikamente, Hilfsmittel (Streu, Werkzeuge etc.) sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist Mobiler Haustierservice schon bei der Auftragsannahme beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von Mobiler Haustierservice keine Haftung übernommen.
Unvollständige oder falsche Angaben seitens des Auftraggebers oder des von ihm legitimierten Dritten berechtigen Mobilen Haustierservice zur fristlosen Kündigung und stellen Mobilen Haustierservice von jeglicher Haftung frei, die mit den unvollständigen oder falschen Angaben kausal verbunden sind.
4) Kündigung/ Stornierung
Ein Auftrag für den Gassiservice gilt als storniert, sofern die Kündigung/Stornierung telefonisch oder per Mail spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt.
Bei der Tierbetreuung ist eine Frist von 5 Tagen vor Beginn einzuhalten. Werden diese Fristen überschritten, behält sich Gassiservice und Tierpflege das Recht vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % in Rechnung zu stellen.
5) Haftungsausschluss/ Bedingungen
Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tiers nach § 833 BGB und versichert, - dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. - dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde zu aggressivem Verhalten. Die Haftpflichtversicherung Ihres Tieres muss im Schadensfall für alle durch Ihr Tier entstandenen Schäden aufkommen. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt Mobiler Haustierservice aus. Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen. Speziell im Home-Tiersitting gelten noch folgende Haftungsausschlüsse/ Bedingungen:
Mobiler Haustierservice haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Weiterhin nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von Mobiler Haus- Tierservice zurückzuführen. Es besteht die Verpflichtung für Mobilen Haustierservice, die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden besteht keine Haftung. Weiterhin hat Mobilen Haustierservice auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern Kontaktadresse hinterlegt wurde). Bei Gefahr für Hab und Gut ist Mobiler Haustier- service berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/ und unzugänglich sein. Personen, die während Ihrer Abwesenheit zusätzlich Zugang zu den Räumen/Grundstück haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zu geben.
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam vom Auftraggeber und Mobilen Haustier-service eventuell entstandene Schäden im Objekt festzuhalten. Solche sind unverzüglich nach Kenntnissnahme des Auftragsnehmers anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist Gassiservice und Tierpflege von jeder Haftung befreit.
6) Bezahlung
Alle Entgelte für den Gassiservice und mobile Tierbetreuung werden sofort nach erbrachter Leistung in Bar entrichtet. Bei Aufnahme des Tieres in meinem Haushalt sind für Hunde 50 Euro (gegen Quittung)zu hinterlegen für den Fall, dass das Tier zum Tierarzt muss. Für Kleintiere sind 30 Euro zu hinterlegen.
Der Betrag wird mit dem Rechnungsbetrag bei Abholung des Tieres verrechnet.
Ausnahme häusliche Tierbetreuung bei Abwesenheit des Halters:
Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber eine Vorschusszahlung in Höhe von 75 % des gesamten Rechnungsbetrages in bar zu entrichten! Die Erledigung des Auftrages wird von der Vorschusszahlung abhängig gemacht. Die restlichen 25 % sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum an die Kontoverbindung von Mobilen Haustierservice zu begleichen. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem der Rechnungsbetrag verlustfrei zu Verfügung steht. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Kunden mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und Mobilen Haustierservice kann für die noch ausstehenden und darauf folgeneden Leistungen unter Fortfall des Zahlungszieles bara Zahlung vor Belieferung der Leistung verlangen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung von Mobilen Haustierservice ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und/ oder Zahlung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
7) Sonstiges
Mobiler Haustierservice verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und weitere Vorschriften zu beachten.
Hält Mobiler Haustierservice eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres aber auch heftigste Schmerzen, zum Beispiel gebrochene Gliedmaße), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Es wird versucht, Kontakt mit dem Tierhalter/ Eigentümer oder Kontaktadresse aufzunehmen. Die hierdurch entstehenden trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer.
8) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigebn Klauseln nicht. Eine unwirksamen Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
9) Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten Dessau-Roßlau als örtlich zuständiges Gericht.